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agb - Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen vom 13. August 2003
1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Frank Bayh Mietstudio und dem Mieter in der jeweils aktuellsten Fassung.
Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von Frank Bayh Mietstudio schriftlich bestätigt worden sind.
Der Mieter ist nicht berechtigt die Mietgegenstände ohne unsere schriftliche Genehmigung unter zu vermieten.
2. Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen Frank Bayh Mietstudio und dem Mieter bedarf es nicht zwingend der Schriftform.
Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung
von Gegenständen bzw. Räumlichkeiten sind verbindlich.
Die Beweislast trägt im Zweifel der Mieter.
3. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen.
Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden.
Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte oder Studioteile nur innerhalb des Studios verwendet werden.
Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Des Weiteren verpflichtet der Mieter sich, bei der Benutzung des angemieteten Studios durch sein Verhalten und durch die vorhandenen Einrichtungen eine unnötige Belästigung der Hausgemeinschaft und der Nachbarn zu vermeiden.
Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von austretendem Blitzlicht durch
Verdunklung der Fenster und Türen und für Vermeidung von Lärmbelästigung durch geöffnete Fenster und Türen.
Mit ihm in diesen Räumlichkeiten tätige Personen hat der Mieter besonders auf diesen Punkt hinzuweisen.
3a. Dem Vermieter und/oder einer von Ihm bestimmten Aufsichtsperson ist es gestattet das Studio während der Mietzeit jederzeit zu betreten und sich darin aufzuhalten.
4. Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.
Bei der Vermietung von Gegenständen außerhalb des Studios hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Gegenstände.
Diese Kaution ist in Form von Bargeld darzubringen und beträgt min. 250,- EUR.
Die Kaution wird dem Mieter nach beanstandungsloser Rückgabe wieder ausgehändigt.
Zinsen werden hierfür nicht erstattet.
5. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt.
Der Mietsatz und die Mietdauer des Studios bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
Eine Nutzung über diese Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag (siehe Preisliste) berechnet und ist zeitlich mit dem Vermieter abzustimmen.
Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen Stunden aufgerundet.
Die Miete versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bei Vermietung sofort fällig und in bar ohne Skonto zu entrichten.
Der Tagesmietsatz für vermietete Gegenstände beinhaltet einen Zeitraum von 24 Stunden.
Bei überschreitung dieser Zeit wird zuzüglich ein Stundenmietsatz von 15% der Tagesmiete, ab sechs Stunden ein weiterer Tagesmietsatz berechnet.
6. Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen und die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters.
Der Mieter hat Dritte auf das Eigentum des Vermieters ohne Aufforderung selbstständig hinzuweisen.
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der
Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und daraus resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Rentgebühren).
Der Mieter haftet für alle während der Leihdauer entstandenen Schäden, sowie auch für Zufalls- oder Transportschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurden.
Für das Eigentum des Mieters wird durch den Vermieter keine Haftung übernommen.
Der Mieter befreit den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag / Leihvertrag gegen den Vermieter geltend gemacht werden können.
Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Mietdauer durch sachgerechten Gebrauch beschädigt oder unbauchbar
(Verschleissteile), so bemüht sich der Vermieter schnellstmöglich um Ersatz.
Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Teilen ein
ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für Fogeschäden, die im
Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen.
Insbesondere kann der Mieter keine Forderungen Dritter gegen den
Vermieter geltend machen oder weiterleiten.
Der Mieter verpflichtet sich keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen.
Hieraus entstandene Schäden oder Anspruche gehen zu Lasten des Mieters.
Diese Haftung des Mieters gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
7. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
Jede Art von änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des
Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet.
8. Der Vermieter erstellt bei übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein übergabeprotokoll. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim
übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.
Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht.
9. Der Mieter handelt nach übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung.
Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden.
10. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters, werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25%
- bis 2 Tage vor Mietbeginn: 75%
- danach: 100%
11. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen deutschem Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
12. Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen.